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Fördermöglichkeiten für Arbeitssuchende

Unterstützungsmöglichkeiten für Personen mit Bürgergeld - Anspruch

  • Mobilitätshilfen z.B. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch, Fahrkostenbeihilfe bei Arbeitsaufnahme, Trennungsgeld bei auswärtiger Unterbringung und Umzugskosten
  • Bewerbungskosten
  • Kosten für Arbeitsmittel, Nachweise und Berechtigungen zur Unterstützung der Persönlichkeit

Er ermöglicht Ihnen im Rahmen ihrer Eigenbemühungen einen oder mehrere private Arbeitsvermittler gleichzeitig einzuschalten.

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende, können bei der Teilnahme an einer Maßnahme gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung unterstützt durch:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber können gefördert werden. Sie dienen der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. 

Flyer Maßnahme bei einem Arbeitgeber  537 KB

Einstiegsgeld kann erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist und begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass mit der aufgenommenen Erwerbstätigkeit die Hilfebedürftigkeit durch die Erwerbseinkünfte künftig beendet wird.

Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll die Vermittlungschancen deutlich verbessern. Das Jobcenter entscheidet gemeinsam mit Ihnen, inwieweit der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann.

Ziel ist es, dass Sie nach Abschluss der beruflichen Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Dies kann bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen zum Beispiel durch einen Bildungsgutschein umgesetzt werden.

Durch den Landkreis Emmendingen werden folgende flankierende Leistungen erbracht:

  • Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
  • Schuldnerberatung
  • Psychosoziale Betreuung
  • Suchtberatung