Informationen zum neuen Änderungsgesetz - MuI
§10 SGB II – Nichtaktivierung für Erziehende
Bisher galt eine Arbeitsaufnahme erst ab dem 3. Lebensjahr des Kindes als zumutbar, es sei denn, das Kind war schon vorher betreut.
Ab 01.07.26 wird Ihre Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme bereits ab dem 14. Lebensmonat Ihres Kindes erwartet, sobald ein geeigneter Betreuungsplatz für Ihr Kind zur Verfügung steht.
Ein früherer Wiedereinstieg in den Beruf kann für das erziehende Elternteil und Kind Vorteile haben. Die Mutter/ der Vater behält den Anschluss im Beruf, gewinnt finanzielle Sicherheit für die Familie und kann sich weiterentwickeln. Auch das Kind profitiert oft von einem gut organisierten Alltag und positiven Vorbildern. In der Kita lernen Kinder, mit anderen in Kontakt zu kommen, zu teilen, Regeln zu verstehen und selbstständiger zu werden. Das unterstützt ihre soziale Entwicklung und stärkt wichtige Fähigkeiten für den Alltag und das Großwerden.
Sie erhalten vom Jobcenter einen Fragebogen, um den aktuellen Stand der Betreuungssituation Ihres Kindes festzustellen. Weiterhin haben Sie die Gelegenheit, Ihre individuelle Situation im persönlichen Beratungsgespräch zu besprechen und mögliche Fragen zu klären. Das Jobcenter wird Sie bei der Suche nach einem für Sie und Ihre Familie passenden Job begleiten.
weitere Ausführungen folgen in Kürze
