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Informationen zum neuen Änderungsgesetz - MuI

Vorrang der Vermittlung

Der Vermittlungsvorrang wird in einem eigenständigen Paragraphen (§ 3a) verankert, um zu verdeutlichen, dass Integration in Erwerbsarbeit der vorrangige Auftrag der Grundsicherung ist.

Das Ziel einer nachhaltigen Integration bleibt weiterhin gegeben, so dass auch Qualifizierungen und Weiterbildungen vom Jobcenter angeboten werden können. 

 

Leistungsminderungen

Auch mit dem Grundsicherungsgeld gilt: Ihre aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Leistungsbezug.  Wenn zuverlässig mit dem Jobcenter zusammenarbeitet und seine Termine wahrnimmt, für den ändert sich nichts. 

Das Gesetz sieht mehr Konsequenzen für diejenigen vor, die wiederholt und ohne wichtigen Grund nicht zu unseren vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt zu uns ganz abbrechen oder die Zusammenarbeit verweigern.

 

Kooperationsplan

Der Kooperationsplan ist die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Er gibt Ihnen und dem Jobcenter Orientierung und dient als "roter Faden" auf Ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung. 

Der Kooperationsplan enthält zudem für Sie ein persönliches Angebot zur Beratung, Unterstützung oder Vermittlung.

Wenn Sie Vereinbarungen aus dem Kooperationsplan nicht einhalten (wenn Sie sich z.B. ohne einen wichtigen Grund nicht bewerben, Arbeit ablehnen oder Fördermaßnahmen abbrechen), werden Sie hierzu verbindlich aufgefordert und daraus können sich bei fehlender Mitwirkung Leistungsminderungen ergeben. 

 

§10 SGB II – Nichtaktivierung für Erziehende

Bisher galt eine Arbeitsaufnahme erst ab dem 3. Lebensjahr des Kindes als zumutbar, es sei denn, das Kind war schon vorher betreut.

Ab 01.07.26 wird Ihre Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme bereits ab dem 14. Lebensmonat Ihres Kindes erwartet, sobald ein geeigneter Betreuungsplatz für Ihr Kind zur Verfügung steht. 

Ein früherer Wiedereinstieg in den Beruf kann für das erziehende Elternteil und Kind Vorteile haben. Die Mutter/ der Vater behält den Anschluss im Beruf, gewinnt finanzielle Sicherheit für die Familie und kann sich weiterentwickeln. Auch das Kind profitiert oft von einem gut organisierten Alltag und positiven Vorbildern. In der Kita lernen Kinder, mit anderen in Kontakt zu kommen, zu teilen, Regeln zu verstehen und selbstständiger zu werden. Das unterstützt ihre soziale Entwicklung und stärkt wichtige Fähigkeiten für den Alltag und das Großwerden.

Sie erhalten vom Jobcenter einen Fragebogen, um den aktuellen Stand der Betreuungssituation Ihres Kindes festzustellen. Weiterhin haben Sie die Gelegenheit, Ihre individuelle Situation im persönlichen Beratungsgespräch zu besprechen und mögliche Fragen zu klären. Das Jobcenter wird Sie bei der Suche nach einem für Sie und Ihre Familie passenden Job begleiten.

 

Weitere Informationen zur Gesetzesänderung entnehmen Sie folgendem Link 

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Gesetz-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende/faq-gesetz-zur-umgestaltung-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-art.html 

oder nutzen Sie das Beratungsgespräch bei Ihrer persönlichen Ansprechperson.